Blog 3 „Transport von Gefahrgütern”
EH: Letzte Woche war ich auf einem Betrieb und ein Laster wurde entladen. Auf der Palette waren alle möglichen Reinigungs- und Desinfektionsmittel versammelt. Es gab verschiedene Produkte mit Gefahrenpiktogrammen, also Gefahrgüter. Ist das zulässig?
HBY: Der Transport von Gefahrgütern ist gesetzlich reguliert. In Europa gemäß den ADR-Bestimmungen, aber in den USA (DOT CFR 49) und in Kanada (FDTGA) gelten andere Bestimmungen. Aber es gibt auch viele Übereinstimmungen. Der Fahrer, der Transporteur und der Belader sind alle an diese Regeln gebunden, um die Sicherheit während des kommerziellen Transports zu gewährleisten.
EH: Also kann ich einige dieser Gefahrgüter nicht einfach ins Auto laden und losfahren?
HBY: Nein, das geht nicht. Das heißt aber nicht, dass man nichts transportieren kann. Es ist zulässig, so lange man nicht mehr als gewisse Mengen transportiert und das ist nicht sehr viel. Dafür gilt ein so genanntes 1000-Punkte-Schema, aber darauf kommen wir in einem anderen Blog zurück.
EH: Okay, also zurück zum Entladen, ich habe auch alkalische Mittel (Lely blauer Kanister) zwischen Peroxiden (Lely grüner Kanister) und Säuren (Lely roter Kanister) auf 1 Palette gesehen. Was sollte ich davon halten?
HBY: In dieser Phase der Logistik ist das zulässig, weil es reguliert ist. Die gesamte Kette ist darauf zugeschnitten und die Mitarbeiter sind geschult, um damit umzugehen. Sobald die Produkte jedoch geliefert wurden, endet diese Verantwortung und geht auf den Landwirt über. Was siehst Du, wie damit in den Betrieben umgegangen wird?
EH: Eine Mischung. Der eine ist sehr sorgfältig. Nimmt die Palette, bringt sie hinein und lagert sie in einem separaten Raum. Aber manchmal sehe ich auch Paletten, die tagelang draußen in der Sonne oder in der Kälte liegen gelassen werden. Wenn ich solche Situationen sehe, weise ich den Landwirt auf einige wichtige Dinge hin.
HBY: Welche wichtigen Dinge?
EH: Gefahrgut niemals direkt in der Sonne oder in der Kälte zu lagern. Einige Produkte sind sehr empfindlich für diese Bedingungen und können gefrieren, oder die Verpackungen können sich verformen. In anderen Fällen kann das Etikett abgewaschen werden und das ist eine Situation, die man wirklich nicht haben will. Aber auch Dinge wie, dass Gefahrgut außer Reichweite von Unbefugten aufbewahrt werden sollte, vor allem von Kindern. Also hinter verschlossenen Türen!
HBY: Das sind wirklich gute Beispiele. Übrigens sagen sowohl das Etikett als auch das Sicherheitsdatenblatt etwas über die Lagerungsbedingungen aus und wir geben diese Informationen auch auf den Chemikalientabellen von Lely an. Hast Du noch mehr praktische Tipps?
EH: Ich rate den Landwirten immer, die Palette eingepackt zu lassen, während sie in einen separaten Lagerraum befördert wird. Dort soll sie dann erst ausgepackt und die Produkte an die davor vorgesehenen Stellen gebracht werden.
HBY: Schön ordentlich und so sollte es auch sein.